Plattform für das Leben Vorarlberg
15 April 2023

AKS Vorarlberg, der neue Abtreibungsanbieter?

Bitte um Unterzeichnung der Petition an den Geschäftsführer und die Vorstände des Ärztevereins AKS!
AKS: Eine Abtreibung ist keine Gesundheitsleistung | CitizenGO

Der AKS (Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin) soll Bregenzer Kinderabtreibungspraxis einrichten. Welch ein Widerspruch zu deren Vereinsstatuten!

Vorarlberger Landtag entscheidet über Leben oder Tod ungeborener Menschen!

Bei der Abstimmung über die Vorlage des Sozialpolitischen Ausschusses „Vorgestellten Weg für sichere Schwangerschaftsabbrüche umsetzen“ (Beilage 5/2023) bei der Sitzung des Vorarlberger Landtags am 1.2.2023 stimmten alle Abgeordneten – mit Ausnahme der FPÖ – für diese Vorlage.
Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP) sagte in ihrer Rede am 1.2.2023: „Mit dem AKS haben wir eine Institution in Vorarlberg gefunden, die sich den Betrieb der Ordinationsräumlichkeit vorstellen kann.“

Der AKS (Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin) ist von LR Rüscher mit der Organisation für die Errichtung einer Abtreibungspraxis auf dem Gelände des Bregenzer Landeskrankenhauses beauftragt worden.

Im ORF-Bericht vom 1.2.2023 steht geschrieben: "Der AKS möchte nicht als Betreiber der geplanten Ordination für Schwangerschaftsabbrüche bezeichnet werden: Der AKS erarbeitet aktuell ein Konzept für die Umsetzung. Eine entsprechende Ordination können allerdings nur Mediziner und Medizinerinnen betreiben. Das ist rechtlich auch gar nicht anders möglich, so Georg Posch, Geschäftsführer der AKS gesundheit GmbH."

https://vorarlberg.orf.at/stories/3186624/

Unter einem Dach mit einer Abtreibungspraxis

Im selben Gebäude, wo sich Stillcafé und „Babyklappe“ befinden, soll zukünftig abgetrieben werden. In diesem Haus befinden sich auch Personalwohnungen der Mitarbeiter des LKH´s. Wie es Mieter empfinden, in einem Gebäude zu wohnen, wo das Leben vorgeburtlicher Kinder beendet wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls sind uns Reaktionen von Anrainern bekannt, die die Errichtung einer Abtreibungspraxis ablehnen.

Steuergeld für Inbetriebnahme der Abtreibungspraxis?

Bereits in der Sozialpolitischen-Ausschusssitzung am 18.1.2023 hat LR Rüscher betont, dass es seitens des Gesundheitsressorts kein Steuergeld für Abtreibungen gibt. Dennoch bleiben die Fragen: Wer finanziert die Instandsetzung der Abtreibungsräumlichkeiten? Fließen Mieteinnahmen, sog. „Blutgeld“, in die Landeskasse? …

Wichtig: Die Errichtung einer Abtreibungspraxis ist noch nicht in Stein gemeißelt! 

Die Schaffung einer staatlichen Kindertötungsstätte auf dem Gelände des Bregenzer Krankenhauses ist noch nicht vollzogen. Eine Abtreibungspraxis einzurichten, widerspricht sich mit den Vereinsstatuen des AKS!

Der Vereinszweck des aks lautet: Ziel des Vereins ist es, den Vorarlberger Menschen gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen- und Ärzten durch vorsorge- und sozialmedizinische Maßnahmen ein gesünderes und längeres Leben zu ermöglichen. (https://www.aks.or.at/aks-verein/),

Der Geschäftsführer von AKS-Gesundheits GmbH, Mag. Georg Posch, kann unter folgender E-Mail-Adresse angeschrieben werden: gesundheit@aks.or.at

Organigramm der aks gesundheit GmbH | aks gesundheit Vorarlberg

Entscheidungstragend im AKS-Vereinsvorstand agieren folgende Ärzte und unterstützende Personen: (Stand März 2023)

Präsident MR Dr. Harald Schlocker

Vizepräsidentin Prim. Priv.-Doz. Dr. Edda Haberlandt

2. Vizepräsident MR Dr. Guntram Hinteregger

Finanzreferent Dr. Hans Gasser

Schriftführer Priv.-Doz. Dr. Emanuel Zitt, MD, ESENeph, FASN

Weitere Vorstandsmitglieder:

Dr. Paul Rubner, Neurologie

Dr. Bernhard Jochum, Pädiatrie

Prim. Dr. Michael Rohde, Gynäkologie

Prim.a.D. Dr. Hans Concin, Gynäkologe

Dr. Isabella Mutinelli, Arbeitsmedizin

Dr. Susanne Bauer, Kinder- und Jugendpsychiatrie

Dr. Harald Geiger, Kinder- und Jugendheilkunde

Beiräte:

Dir. Mag. Gert Fenkart, ehemaliger Direktor Revisionsverband der

Raiffeisenlandesbank

Dir. Alexander Meier

 

Die Verfassung des Landes Vorarlberg wird ignoriert!

Die Verfassungskonformität hat für die Arbeit von Politikern oberste Priorität. Vorarlberger Landtagsabgeordnete leisten deswegen ihren Eid auf die Verfassung.

In der Verfassung des Landes Vorarlberg, Art. 7 (4), ist verankert: „Das Land bekennt sich zum Schutz des Lebens.“

-> Dennoch soll lt. LR Rüscher und lt. Abstimmung vom 1.2.2023 in einer staatlichen Einrichtung eine Abtreibungsmöglichkeit eingerichtet werden. Dieser Verfassungsbestimmung zum Schutz des Lebens wird nicht Rechnung getragen!

-> In der emotional geführten "Abtreibungsdebatte" fehlt bislang eine Stellungnahme von Landeshauptmann Wallner, der zugleich auch Familiensprecher der Vorarlberger Volkspartei ist. Es ist nicht bekannt, was ihn bewogen hat, unmittelbar vor der verhängnisvollen Abstimmung am 1.2.2023 den Landtag-Sitzungssaal zu verlassen.