Plattform für das Leben Vorarlberg
7 December 2023

Würdevoller Umgang mit abgetriebenen Kindern

Gebets-Mahnwache vor dem LKH in Bregenz

Wie wird mit abgetriebenen Kindern umgegangen?

Diese Frage richtet sich an die Entscheidungsträger in Medizin und Politik, die für die, von der Krankenhausleitung vorhergesagten jährlich 500 Kindestötungen im Bregenzer LKH die Verantwortung tragen.

Ersten Meldungen zufolge gibt es in Vorarlberg Überlegungen zu anonymisierten Grabbeilegungen der abgetriebenen Kinder.
Auf diese Weise wird anerkannt, dass es sich bei den ungeborenen, getöteten Menschen um Kinder handelt. Niemand bestattet einen Zellklumpen.

In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Bestattungsgesetz. In Vorarlberg besteht für fehl- und tot geborene Kinder eine Bestattungspflicht.

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Geburtsgewicht des Kindes weniger als 500 Gramm aufweist. Darunter zählen laut dem Schreiben des Bundeskanzleramtes auch alle Kinder, die in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen gestorben sind. Das besagt eindeutig, dass durch Abtreibung getötete Kinder hier zuzuordnen sind. 

Es scheint genügend Personen zu geben, die die Entsorgung dieser Kinder als Krankenhaus-Sondermüll menschenunwürdig finden. Eine Begräbnisstätte ermöglicht es Eltern, sich von ihrem Kind zu verabschieden, das sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht annehmen wollten. Es gibt den Kindern, die auf diese Weise zu früh sterben mussten, wenigstens ansatzweise ihre Menschenwürde zurück. Dass in diesem Bereich noch sehr viel zu tun ist, zeigt ein Blick in die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Im Leitfaden „Stille Geburt oder Tod des neugeborenen Kindes“ vom Bundeskanzleramt (Stand: Mai 2019) wird über die „Frühe Fehlgeburt“ Interessantes geschrieben: Für alle frühgeborenen Kinder kann beim Standesamt eine Urkunde ausgestellt werden. Ob dies tatsächlich in Anspruch genommen wird?

Ob die Pläne der Grabbeilegung im Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder in Rankweil (Vorarlberg) für alle zu früh verstorbenen Kinder gelten? Was ist mit all den Kindern, die durch den Einsatz der Abtreibungspille (bis zur 9. Schwangerschaftswoche) gewaltsam aus dem vermeintlich sichersten Ort der Welt – der Gebärmutter – "aus- und abgetrieben" werden?

Nach Einnahme der Abtreibungspille sind zahlreiche Frauen überrumpelt und schockiert, weil sie mit dem Anblick ihres toten Kindes, welches sich meist gut erkennbar im ausgestoßenen Fruchtsack befindet, nicht gerechnet haben. Manche versuchen ihr Kind aufzufangen. Wenn dies nicht gelingt, landen die abgetriebenen Kinder in der WC-Schale und werden runtergespült. So schildern es die meist völlig überforderten Frauen. Die durch die Abtreibungspille zu Tode gekommenen Kinder jedenfalls werden nicht in Rankweil im Sternenkinder-Grab beigesetzt. Aber auch ihnen sollte wenigstens ein Mindestmaß an Würde zustehen.