Plattform für das Leben Vorarlberg
10 April 2024

EU-Parlament: Abstimmung über den Tod

Am 11. April 2024 hat das EU-Parlament abgestimmt:
Die Mehrheit der Abgeordneten wollen das Recht auf Kindesabtreibung in der EU-Grundrechte-Charta verankern. Eine Charta-Änderung würde jedoch die Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedsstaaten erfordern.
Zumindest das ist NICHT gelungen!

336 Abgeordnete stimmten dafür, 163 stimmten dagegen und 39 enthielten sich.

Das Abstimmungsverhalten der einzelnen EU-Abgeordneten kann hier eingesehen werden:

Diese österr. EU-Abgeordneten lehnen "Abtreibung als Menschrecht" ab:

ÖVP - Karas / Mandl (Pirchner / Bernhuber bei Abstimmung abwesend)

FPÖ - Mayer / Haider (Vilimsky bei Abstimmung abwesend)
Anm. zu "bei Abstimmung abwesend": Es mag Gründe geben, warum Abgeordnete bei Abstimmungen in Brüssel nicht anwesend sind. Dennoch darf die berechtigte Frage gestellt werden, warum sie bei dieser wichtigen Abstimmung fern blieben. Schließlich ist das Lebensrecht des Menschen nicht verhandelbar und erfordert eine klare Positionierung von Politikern!

Alle Abgeordneten von SPÖ / Grüne und NEOS stimmten für den Tod - darunter auch die Vorarlbergerin, Claudia Gamon (NEOS).

Um welche Forderungen geht es den lebensfeindlichen Kräften konkret?

Die abtreibungsbefürwortenden Abgeordneten fordern den Rat auf, die sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung und das Recht auf sichere und legale Abtreibung, in die Charta der Grundrechte der EU aufzunehmen.

Dazu würden die folgenden lebensfeindlichen Forderungen zählen:

  • Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch zum Grundrecht erklären.
  • Alle EU-Länder müssen Abtreibungen vollständig entkriminalisieren. 
  • Beendigung der EU-Finanzierung für Anti-Choice-Gruppen.
  • Sexual- und Beziehungserziehung sollte für alle zugänglich sein. 

    Das zumindest ist den abtreibungsbefürwortenden EU-Abgeordneten NICHT gelungen!

Im Zuge der Abstimmung: "Abtreibung als Menschenrecht in die EU-Grundrechte-Charta", wurde auch über zahlreiche lebensbejahende Änderungsanträge abgestimmt, die von den konservativen Fraktionen ID und ECR eingebracht wurden.

Nachfolgend die Abänderungsanträge und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parteien:

1. Änderungsantrag 8 der ID: nur FPÖ dafür; alle anderen österreichischen Parteien dagegen

"... zeigt sich besorgt über die demografische Krise, mit der der europäische Kontinent konfrontiert ist, und ist der Ansicht, dass sich vor diesem Hintergrund zeigt, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate und zur Unterstützung von Familien umsetzen müssen."

Abstimmungsverhalten auf den Seiten 329 und 330.


2. Änderungsantrag 9 der ID: nur FPÖ dafür; alle anderen österreichischen Parteien dagegen

"... fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen, die unter Angstzuständen, Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, die nach einer Abtreibung auftreten können, psychologisch zu unterstützen und zu helfen;"

Abstimmungsverhalten auf den Seiten 327 und 328.


3. Änderungsantrag 15 der ECR Fraktion: FPÖ und ÖVP dafür; SPÖ, Grüne und NEOS dagegen;

"... lehnt jegliche Änderungen der Charta ab, mit denen vorgeschlagen wird, die Menschenrechte einzuschränken oder zu schwächen, da sie unwiderruflich, unveräußerlich und jedem Menschen innewohnend sind und die Existenz und die Würde aller Menschen zu achten sind;"

Abstimmungsverhalten auf den Seiten 307 und 308.


4. Änderungsantrag 17 der ECR Fraktion: FPÖ dafür, ÖVP gespalten (Abgeordnete Karas, Pirchner und Mandl dafür; Abgeordnete Sagartz, Thaler und ÖVP-Delegationsleiterin Winzig, dagegen; Abgeordneter Bernhuber abwesend); SPÖ, Grüne und NEOS dagegen

"... weist darauf hin, dass es sich bei Schwangerschaft, Mutterschaft und Kindheit um Situationen handelt, die besondere Unterstützung und Betreuung erfordern, und dass mangelnde Unterstützung zu erzwungenen Entscheidungen führen kann;"

Abstimmungsverhalten auf den Seiten 313 und 314.


Die ÖVP hat sich damit zwar gegen ein Recht auf Abtreibung ausgesprochen, hat aber grundlegende Forderungen der konservativen Fraktionen nicht mitgetragen:

• Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate,

• Unterstützung der Familie,

• psychologische Unterstützung und Hilfe für betroffene Frauen, denn ein Ausbleiben von Hilfe kann oft zu erzwungenen Entscheidungen führen

Text zur Resolution:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2024-0205_DE.html

Die interessanten Änderungsanträge der ID und der ECR Fraktion:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2024-0205-AM-003-009_DE.pdf

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2024-0205-AM-010-017_DE.pdf

Das Abstimmungsverhalten finden Sie ab Seite 297 hier:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/PV-9-2024-04-11-RCV_DE.pdf

Leserbrief von Frau Dr. Gertraud Weggemann (VN 10.4.2024)

Wachrütteln

... will die Familienministerin mit ihrer neuen Kinderschutzkampagne.
Sie sagt: „Kinder sind das Schützenswerteste unserer Gesellschaft!"
Und was ist mit den im Mutterleib heranwachsenden Kindern? Sind sie nicht die schutzlosesten und unschuldigsten Opfer?!

Demnächst, am 11. April, soll im EU- Parlament darüber abgestimmt werden, ob deren absichtliche Tötung als „Recht auf Abtreibung“ in der EU-Grundrechtcharta festgeschrieben wird. Ausgerechnet jene Generation, die „Nie wieder!“ schwört als Reaktion auf die Gräueltaten der Nazizeit und deren Deklaration von „unwertem Leben“ und ihrer Tötungsmaschinerie, fordert nun die Tötung der Ungeborenen als EU-Grundrecht ein?!
Was für eine beispiellose Aushöhlung der Menschenrechte, deren  Deklaration wir erst vor kurzem als wohl größte Errungenschaft der Nachkriegszeit gefeiert haben.

Da kommt die Veröffentlichung der 40-seitigen Vatikan-Erklärung „Dignitas infinita“ (die Würde des Menschen ist unendlich) gerade rechtzeitig: Sie fußt u.a. auf der Überzeugung, dass „ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen“.