
Bild: sundaysforlife
„An sich bin ich gegen Abtreibung, aber bei Vergewaltigung …“
In Gesprächen über das Thema Kindesabtreibung ist das oft zu hören.
Diese Sichtweise wird von vielen vertreten, ohne sich jemals eingehender mit dem Thema beschäftigt zu haben.
Gleich vorweg: Vergewaltigungen sind furchtbare Verbrechen!
Deshalb sollten die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Die Realität ist leider, dass den Opfern häufig kein Glauben geschenkt wird – und die unschuldigen Kinder werden mit dem Tod „bestraft".
Die aktuellen statistischen Daten zu Kindesabtreibungen in Deutschland zeigen Erstaunliches:
DESTATIS – das Deutsche Statistische Bundesamt – hat die Zahlen zur kriminologischen Indikation veröffentlicht. Demnach kommen auf jährlich 100.000 Abtreibungen max. 50, die im Kontext einer Vergewaltigung stehen.
Wenn die Anzahl der aufgrund einer Vergewaltigung gezeugten Kinder nicht die große Zahl der Abtreibungen ausmacht, was bewegt Frauen dann, ihr Kind abzutreiben?
In Österreich gibt es keine statistische Erfassung der Abtreibungszahlen und Abtreibungsgründe. Deshalb orientieren wir uns an den Zahlen aus Deutschland.
Es ist davon auszugehen, dass das Leben jedes dritten bis vierten Kindes vorgeburtlich beendet wird.
Hier eine aufschlussreiche Umfrage, die Motive für Schwangerschaftsabbrüche betreffend:
Das zeigt: Abtreibungen dienen nicht der Frauengesundheit, sondern einzig der vorsätzlichen Tötung eines Menschen!
Frauen, denen dieses scheußliche Verbrechen der Vergewaltigung widerfahren ist, brauchen professionelle kriminologische und einfühlsame psychologische Hilfe. Denn mit der Durchführung einer Abtreibung ist das Problem keineswegs gelöst – es kommen hingegen neue Probleme hinzu.
Es ist deshalb nicht Aufgabe des Staates, Abtreibung zu entkriminalisieren, sondern dessen Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Bürgern ein Leben in Würde ermöglichen. Das besagt auch die UN-Kinderrechtskonvention: „Das Kind bedarf wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt.“
Die Mutter von Rebecca Kiessling hatte zweimal um Abtreibung des Kindes gebeten, das aus einer Vergewaltigung entstanden war. Doch die damaligen staatlichen Gesetze beschützten ihr Kind Rebecca.
Mittlerweile ist Rebecca Kiessling verheiratet und Mutter. Als promovierte Rechtsanwältin setzt sie sich für den Schutz von Frauen und ungeborenen Kindern ein.