Plattform für das Leben Vorarlberg
24 September 2024

Abtreibung bei Vergewaltigung

"An sich bin ich gegen Abtreibung, aber bei Vergewaltigung ... ."
Warum kommt dieses Thema stets als "Hauptlegitimationsgrund" für Abtreibung zur Sprache?

Das hört sich fast so an, als ob die Mehrzahl der Abtreibungen bei Schwangerschaften durchgeführt werden, die infolge einer Vergewaltigung entstanden sind.

Gleich vorweg: Vergewaltigungen sind furchtbare Verbrechen!

Hier die aktuellen statistischen Zahlen aus Deutschland:
DESTATIS – das Deutsche Statistische Bundesamt – hat die Zahlen zur kriminologischen Indikation veröffentlicht. Demnach kommen auf 100.000 Abtreibungen jährlich max. 50, die im Kontext einer Vergewaltigung stehen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/03-schwangerschaftsabbr-rechtliche-begruendung-schwangerschaftsdauer_zvab2012.html

Wenn die Anzahl der aufgrund einer Vergewaltigung gezeugten Kinder nicht die große Zahl der Abtreibungen ausmacht, was bewegt dann Frauen, ihr Kind abzutreiben?
In Österreich gibt es keine statistischen Zahlen. Dennoch ist davon auszugehen, dass das Leben jedes dritten Kindes vorgeburtlich beendet wird.

Hier eine aufschlussreiche Umfrage, die Motive für Schwangerschaftsabbrüche betreffend:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230307_OTS0145/imas-umfrage-jede-zweite-betroffene-frau-wird-zur-abtreibung-gedraengt

Das zeigt: Abtreibungen dienen nicht der Frauengesundheit, sondern einzig der vorsätzlichen Tötung eines Menschen!
Frauen, denen dieses scheußliche Verbrechen der Vergewaltigung widerfahren ist, brauchen professionelle kriminologische und einfühlsame psychologische Betreuung. Denn mit der Durchführung einer Abtreibung ist das Problem keineswegs gelöst – es kommen hingegen neue Probleme hinzu.

Es ist deshalb nicht Aufgabe des Staates Abtreibung zu entkriminalisieren, sondern die Aufgabe ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Bürgern ein Leben in Würde ermöglichen. Das besagt auch die UN-Kinderrechtskonvention: „Das Kind bedarf wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt.“

Die Mutter von Rebecca Kiessling hatte zweimal um Abtreibung des Kindes gebeten, das aus einer Vergewaltigung entstanden war. Doch die damaligen staatlichen Gesetze beschützten ihr Kind Rebecca.
Mittlerweile ist Rebecca verheiratet und Mutter. Als promovierte Rechtsanwältin setzt sie sich für den Schutz von Frauen und ungeborenen Kindern ein.